Die Deutsche Reichsbank verkaufte der Schweizerischen Nationalbank illegal erworbenes Gold, vor allem zur Erfüllung deutscher Verpflichtungen in der Schweiz, und erhielt dafür Schweizer Franken.

Diese wurden in den neutralen Drittländern eher akzeptiert, als Gold aus Deutschland. Neben der Schweizerischen Nationalbank war die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel eine Drehscheibe für diesen Handel. Mit den Schweizer Devisen erwarben die neutralen Staaten schweizerisches Gold, das eigentlich deutsches (Raub-)Gold war. 1942/43 erreichten die Ankäufe von deutschem Gold durch die Nationalbank ihren Höhepunkt. Dieses Verhalten der Schweiz, die Hehlertätigkeit ihrer Banken, wie auch das Verhalten jener Staaten die – direkt oder indirekt – deutsches (Raub-)Gold erwarben, bedeutet eine Mitschuld an der Ausplünderung der von den Deutschen besetzten Gebiete, Mitschuld aber auch an der Ausplünderung von Privatpersonen. Viele spätere Holocaust-Opfer hatten Geld- oder sonstige Wertbestände in Form von Depots, Konten, Versicherungspolicen oder anderen Wertstellungen den Schweizer Banken anvertraut. Nach ihrem Tod hatten diese Bestände keine Besitzer mehr, wurden von den Banken eingezogen und in deren Besitz überführt. Zunächst weigerten sich die Schweiz und die Banken beharrlich, Schulden dieser Art anzuerkennen, den angerichteten Schaden wieder gutzumachen und nicht mehr zuordenbare Wertbestände herauszugeben. Jahrelang bemühten sich die vormaligen Alliierten, die starre Haltung der Schweizer und ihrer Bankiers aufzuweichen.
Erst 1995 gerieten die Banken unter Druck, zuerst durch den Jüdischen Weltkongress und danach durch einen republikanischen Senator aus New York. 1996 enthüllte der Jüdische Weltkongress, dass einige Schweizer Banken noch immer im Besitz von Vermögenswerten von Holocaust-Opfern, Überlebenden und deren Familien waren. 1997 richteten die Schweizer Regierung und drei Schweizer Banken einen eigenen Fonds mit 200 Millionen Dollar zur Entschädigung der Opfer ein. Obwohl eine eigens eingerichtete Schweizer Kommission bestätigte, dass die Nationalbank darüber Bescheid gewusst hatte, dass sie mit geraubtem Gold handelte, weigerte sich die Bank, über eine Wiedergutmachung für die Opfer zu verhandeln, mit der Begründung, sie würde 75 Millionen Dollar in den Schweizer Fonds einzahlen. Bis zum Jahr 1997 gab es aber auch noch Komplikationen für Personen, die sich um die Wahrheit bemühten. So musste ein Nachtaufseher der Union Bank in Zürich wegen Todesdrohungen die Schweiz verlassen und seinen Wohnort in die USA verlegen. Nach dem Besuch des Films Schindlers Liste hatte er sich entschlossen, Dokumente über Holocaust Opfer und deren Besitztümer vor dem Reißwolf in seiner Bank zu bewahren.